Osteopathie
Der amerikanische Arzt A.T.Still entwickelte vor über 120 Jahren eine eigene manuelle Form der Diagnose und Behandlung und nannte sie Osteopathie.
Der Osteopath löst mit seinen geschulten Händen Blockaden in allen Systemen des Körpers, dem parientalen (Bewegungsapparat), dem visceralen (Eingeweiden), dem craniosacralen System. Die Osteopathie erlaubt mit den Händen Mobilitätsstörungen, die Gesundheit und Wohlbefinden beeinträchtigen, in den verschiedenen Strukturen des Körpers zu erkennen und zu behandeln. Grundlagen dabei sind genaue Kenntnisse der Anatomie und Physiologie, sowie ein ganzheitliches Körperverständnis.
Die Osteopathie begreift Gesundheit als ein Gleichgewicht des Organismus und strebt danach, dieses Gleichgewicht zu bewahren (Prophylaxe) oder wieder herzustellen (Therapie). Er arbeitet dabei mit den Selbstheilungskräften des Körpers. Seine Therapie wirkt sanft auf den Körper des Patienten und aktiviert dessen Fähigkeit zur Selbstheilung.Beispiele aus dem Behandlungsspektrum:
- Kinderheilkunde
- Bei Störungen nach der Geburt wie angeborenem Schiefhals, Schädel- bzw. Gesichtsasymmetrie, 3-Monats-Koliken, häufigem Aufstoßen, Hüft-, Fuß- und Wirbelsäulenfehlstellungen,
- Orthopädie/Chirurgie
- Alle Störungen der Wirbelsäule (Ischias, Bandscheibe, Hexenschuss), sowie Störungen der Gelenkmechanik (Arthrose, Luxationen, Verstauchungen, chronischen Entzündungen), Schleudertrauma
- Innere Medizin
- Funktionelle Störungen der Inneren Organe (Herz, Lunge, Magen, Verdauungsapparat), Hämorrhoiden
- Neurologie
- Störungen des Nervensystems, Kopfschmerzen
- Hals-Nasen-Ohren
- Tinitus, Schwindel, Chronische Nebenhöhlen/Mittelohrentzündungen
- Zahnmedizin
- Bei Schmerzen bzw. Arthrose des Kiefergelenkes, Begleitung bei zahnregulierenden Maßnahmen
- Urologie/Frauenheilkunde
- Bei chronischen Blasen- und Nierenerkrankungen, Inkontinenz, Menstruationsproblemen und Therapie der Frauen nach der Geburt
Kosten:
Eine osteopathische Behandlung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, sie wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) mit 80 € (50 min) für Privat- und privat Zusatzversicherte und für Selbstzahler mit 60 € (50 min.) berechnet.